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  • Systemverwalter

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2006

Re: Die gesamte Verbotsverfügung

Danke, jetz habe ich es gefunden.
Das ist ja in weiten Teilen ein noch stärkeres Stück - insbesondere, wenn man die ähnliche Diktion solcher Polizei/Ministeriumspapiere in anderen harmlosen Fällen etwa zur PAN AM P-Kampgagne gegen naturwissenschaftl. Interessierte Bürger kennt.

Man darf also nach 1.1 und 1.2 weder die Merkelsche 2015er Einwanderungspolitik mehr kritisieren, noch Kriminalitätsprobleme mit der damaligen Hauptzuwandersgruppe. Dabei bin selbst ich schon hierdurch mittags in Haupteinkaufsstrassen unserer Kleinstadt zwei Mal trotz aller Bemühungen, Ärger maximal aus dem Weg zu gehen, von solchen zu provozieren versucht bzw. am Oberarm gepackt worden. Binnen den letzten 18 Monaten.
Als sei diese Politik Kern Der freiheitl. Demokeat. Grundordnung.
Auch wie Kritik an der Coronapolitik als antisemitisch hingestellt wird ist zweifelhaft.
Teile der Begründung widersprechen sich ausserdem selbst. Einerseits wird behauptet, die Redaktion bewundere Hitler, andererseits betrachtet man kritische Vergleiche heutiger Ampel-Gesetze zur vom Magazin kritisierten Einschränkungen von Bürgerrechten mit NS-Gesetzgebung als verfassungswidrig. Und dass mehrmals Kritik an Frau Faeser in Wort und Bild als Grund aufgeführt wird, wirkt so, als sei das ein Hauptgrund. Bei Kritik an den Herrn Habeck, Lauerbach und Frau Baerbock wird Delegitimierung vorgeworfen.
Und die Bemerkung, Merkels GroKo müsse weg, fiel wörtlich sogar schon 2016/17 in einem Gespräch eines jahrzehntelangen weiblichen FDP-Mitglieds aus der eigenen Familie mit Wolfgang Kubicki.

Auf ähnliche Weise könnte man, wenn man das durchgehen liesse, noch alle letzten unabhängig berichtenden Zeitschriften verbieten.

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