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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Re: Ein "Sturz" bezieht sich niemals auf eine Abwahl.

Angrosch schrieb am 18.07.2024 15:44:

szul schrieb am 18.07.2024 15:31:

Zasper schrieb am 18.07.2024 15:00:

die Frage ist: will er die Regierung oder den (Verfassungs-)Staat stürzen? Ersteres wäre (als Vorhaben) wohl grundlegend legitim, sofern es z.B. durch Wahlen geschieht - letzteres eher weniger.

Ein "Sturz" bezieht sich niemals auf eine Abwahl.
Wie kommt man auf so etwas?
Soll das ein Strohmann sein?

Du kannst ja gerne mal im Internet nach "Regierungssturz" suchen,
da kommt nichts mit "Abwahl",
sondern nur Einträge über "Putsch" und "Staatsstreich".

Echt? Könnte mich nicht entsinnen, dass es letztes Jahr in den Niederlande zu einem gewaltsamen Umsturz gekommen ist:

Nach dem Sturz der Regierung Rutte wittert die rechtspopulistische Opposition in den Niederlanden eine Chance

Die haben sich selbst gestürzt.
Was nichts an meiner Aussage ändert,
sondern diese im Gegenteil sogar belegt,
denn sie ist ja nicht abgewählt worden.

Ein "Sturz" bezieht sich niemals auf eine Abwahl.

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