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  • Leser2015

478 Beiträge seit 19.11.2015

Re: FYI

Bernhardiner-Katze schrieb am 18.07.2024 17:56:

Auf der Seite von "LTO" bzw. "Legal Tribune" ist heute ein Artikel zur Begründung des BMI.
Angeblich liegt denen die komplette Begründung vor.
Die wird dort allerdings nicht veröffentlicht, sondern nur in Teilen zitiert.

Hab mir die Zitate mal durchgelesen, mir scheint da vieles an den Haaren herbeigezogen.
Bin allerdings kein Rechtsanwalt.
Man schaue und bewerte also selbst...

Als Nichtjurist traue ich mich kaum zu einem Kommentar, weil das Thema einfach zu heiß ist.

Aus meiner Sicht geht es beim Fall Compact wie etwa bei der BfV-Beobachtung der JA (Junge Alternative der AfD) vor allem um den ethnischen Volksbegriff, der im politisch rechten Spektrum vertreten und von Verwaltungsgerichten bewusst falsch als »völkisch-abstammungsmäßig« und somit zumindest implizit als rassistisch verstanden wird, was eigentlich für einen Aufschrei aus dem Wissenschaftsbereich der Ethnologie sorgen müsste, denn eine Ethnie (https://de.wikipedia.org/wiki/Ethnie) ist vor allem eine Kulturgemeinschaft.

Wer heute die Existenz einer deutschen Ethnie mindestens für möglich hält, gilt beispielsweise dem Verwaltungsgericht Köln bereits als ein Verfassungsfeind (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2022/13_K_326_21_Urteil_20220308.html):

»Indigen meint die erste, ursprüngliche Bevölkerung eines Gebiets betreffend oder diesem zugehörig, sodass ihrerseits eingewanderte oder einen Migrationshintergrund aufweisende deutsche Staatsangehörige in der Vorstellung der JA keine adäquate Vergleichsgruppe sind. Es existieren nach der Vorstellung der JA demnach deutsche Staatsangehörige erster und zweiter Klasse. Idealbild ist der autochthone Deutsche. Mit dem genannten Maßstab werden alle Deutschen ausgegrenzt, die nicht zu den autochthonen Deutschen zählen, da sie eingewandert sind oder einen Migrationshintergrund aufweisen. Diese Klassifizierung ist auch für den Einzelnen unveränderlich, da sie auf einem ethnischen – und nicht auf einem kulturellen – Kriterium beruht. Darüber hinaus ist die Forderung nach vollständiger Assimilation kaum oder jedenfalls nur bei einer vollständigen Aufgabe der kulturellen Wurzeln denkbar. (Rn. 236-240)
(...)
Neben dem verfassungsfeindlichen Volksverständnis der JA ist in den Äußerungen der Funktionäre und Landesverbände der JA auch eine massive ausländerfeindliche Agitation festzustellen, die im Ergebnis Ausdruck eine Missachtung der Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG darstellt. Dies gilt insbesondere für solche Äußerungen über Asylbewerber und Migranten, die vielfach durch pauschale Verdächtigungen und Herabwürdigungen geprägt sind. Werden Einwanderer beziehungsweise Menschen fremder ethnischer Zugehörigkeit pauschal als minderwertig, als Schmarotzer oder als kriminell bezeichnet oder in anderer Weise verächtlich gemacht, so liegt darin eine Missachtung ihrer Menschenwürde.« (Rn. 390/391)

Gleiches gilt selbst für einen Wissenschaftler, zum Beispiel Prof. Dr. Martin Wagener, der sich mit solchen Fragen beruflich befasste und deshalb als vermeintlicher Verfassungsfeind Probleme bekam (www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/wp-content/uploads/2022/07/Stellungnahme-Wagener-1.pdf), schrieb er doch ein irgendwie rechtsesoterisches Buch »in klassisch rechter Diktion« (Peter Nowak, https://telepolis.de/-9774220). Mag ja sein, aber existiert denn nun ein deutsches Volk jenseits des deutschländischen Staatsvolkes, also den sogenannten Passdeutschen? Ein Verschwörungsmythos?

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