Wobei man sich fragt: was ist hier (Fehl-)Interpretation?
Das sind doch eigentlich stramm linke Dogmen, die man hier in der BMI-Begründung krampfhaft versucht, in ein verfassungsrechtliches Gewand eines scheinbaren Verbotsgrundes zu kleiden.
Wir kennen doch die Diskussionen um etwa die Nennung der Herkunft von Tätern, die von
Vertretern von Parteien links der Mitte meist heftig abgelehnt wird. Selbst das taucht quasi
wohl mit als Begründung für das Verbot auf.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.07.2024 00:14).