jungspund schrieb am 19.07.2024 12:08:
Guckstu:
https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/__2.html
Ja und? Was willst Du damit sagen? Soll ich Absatz (1) jetzt für Dich juristisch aufdröseln?
"Ohne Rücksicht auf die Rechtsform" - also auch GmbH oder eine AG
"Vereinigung" - GmbHs mit mehreren Gesellschaftern, AGs durch die Vielzahl der Aktionäre
"längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck" - Profit erwirtschaften
"organisierte Willensbildung" - Gesellschafterversammlungen oder Jahreshauptversammlung
Dringend empfohlen: Das Forum bei heise.de diskutiert das kompetent, wenn man die Überschwapper von hier gnädig übersieht.
Ich sehe da nur einen Haufen kompetenzfreier Idioten die es vor geilheit sabbernd total knorke finden wie da der Zweck die Mittel heiligt. Bis sie dann selber in einer wie auch immer gearteten Diktatur aufwachen, dann ist das Geheule gross.