Das darfst Du Dir als Verfahren gerne wünschen. Grundrechtseingriffe bedürfen in Deutschland zwar keiner vorherigen gerichtlichen Entscheidung, müssen aber stets auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und müssen verhältnismäßig sein. Die Möglichkeit der nachträglichen gerichtlichen Überprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und steht Dir dann frei.
Die Entscheidungsfindung liegt bei der Politik, deren Überprüfung eben bei den Gerichten. So einfach ist das mit Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Gewaltenteilung und so...
Die Judikative entscheidet über die korrekte Anwendung und Auslegung der Gesetze. Die Anwendung liegt woanders und das ist schon Absicht...