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  • Gast (16461)

mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.2015

Re: Verbot nach §3 Vereinsgesetz

Es ging ja schon durch die Presse.
Aber es hat ja nicht die Presse betroffen.
Eine Plattform wurde dicht gemacht. Und dann noch eine linke, die sich nicht anpassen wollte.
Die gerichtliche Überprüfung scheiterte aus formalen Gründen.
Inhaltlich wurde nicht geprüft.

Hier wird anders als im Artikel gesagt kein Verein verboten.
Man macht sich nur das Vereinsrecht nützlich, da GmbHs auch darunter gefasst werden können.
Der Versuch damit das Presserecht zu umgehen, sorgt hier zu recht für Wirbel.

Auch wenn Compact ein widerliches Blatt ist, so ist rechtliche Trickserei mit einem Geschmäckle verbunden.

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