Ansicht umschalten
Avatar von hrwe
  • hrwe

mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.2001

Re: Verbot nach §3 Vereinsgesetz

xj12 schrieb am 18.07.2024 15:22:

Nur da hatte die Pressefreiheit nicht wirklich jemanden interessiert, wo jetzt komischerweise der große Aufschrei kommt..

Naja - Linksunten als Presse zu bezeichnet ist schon etwas daneben.
Ignorieren wir mal so kleine Fehler wie das Fehlen eines Impressums und schauen zurück.
Auf Indymedia wurde permanent zu Straftaten und Gewalt aufgerufen genauso wie dort mit linken Straftaten angegeben wurde.
Auch der durchaus interessante "Rechten-Pranger" wo man sog Rechte mit Namen, Adresse und Bild präsentiert hat war ja auch so richtig gesetzeskonform, gelle?

Also mal bitte nicht Äpfel mit Pumps vergleichen.

Naja stimmt schon.
Die Prahlerei von ein paar linken Wadenbeißern auf einer Internetplattform kann man nicht mit Aufrufen eines rechten Propagandablattes zum Umsturz vergleichen.
Das ist schon ein ganz anderes Kaliber.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten