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  • vantast64

mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.2011

Einige Grundrechte gesetzlich aufgehoben: Rentenbesteuerung und GEZ

Die Rentenbesteuerung verstößt gegen Artikel 14 (Eigentum) des GG, da die Rente eine persönliche Sparleistung für das Alter ist und bei der Rentenanstalt als ein Eigentum liegt, an keiner Stelle des normalen Rentenverlaufs gibt es externe Einkünfte, die versteuert werden dürften. Die Bezeichnung “Alterseinkünftegesetz” ist bewußt irreführend, da es keine Einkünfte gibt, was die Rentenanstalt monatlich überweist, ist nur ein Teil des Eigentums, kein Einkommen.
Und sie verstößt gegen Artikel 20 (sozialer Staat) GG, ein sozialer Staat bestiehlt nicht die Altersversorgung alter Menschen.
Die Zwangsteilnahme am öffentlichen Rundfunk verstößt nach der Mehrheit UNABHÄNGIGER Juristen gegen das Grundgesetz.
Artikel 1,2,3,5,14,20 werden verletzt, eine alleinerziehende mutter am Arbeitsplatz verhaftet, verliert ihre Stell und kommt ins Gefängnis, was machen die Kinder? Und unser "Rechtsstaat" schweigt dazu, da die politischen Parteien in den Rechtsbrüchen Vorteile für sie sehen.

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