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  • helamsha

mehr als 1000 Beiträge seit 06.09.2012

Genereller Unterschied ob ich dort protestiere

und versammle, wo ich mich aufhalten darf oder nicht.

Auf Autobahnen oder Startbahnen habe ich weder zu Fuß noch mit dem Traktor was verloren, ebenso auf privatem Grund. Wenn mir hier §8 GG eine Ausnahmeerlaubnis gäbe, könnte das leicht missbraucht werden.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.05.2024 10:19).

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