Siggi67 schrieb am 24.05.2024 11:47:
hrwe schrieb am Gestern, 20:25:
Du kannst das Recht nicht nach Deinen Sympathien auslegen.
Präventivhaft wegen Sachbeschädigung ist äußerst fragwürdig.Präventivhaft gibt es bei bei der Ankündigung weitere gleichartige Straftaten zu begehen, da ist nichts fragwürdig.
Doch, weil nicht angemessen.
Die Gerichte streiten darüber, was davon überhaupt eine Straftat ist, oder Ordnungswidrigkeit oder erlaubter Protest.
Man wird auch nicht weggesperrt, wenn man ankündigt, falsch zu parken.