> Des einen Recht ist des anderen Pflicht.
Nein. Auch zu allgemein gehalten.
Gegenbeispiel: Mein Recht ist es, nicht mit den Religionen meiner Mitmenschen behelligt zu werden. Wie erwächst hieraus für andere eine Pflicht?
oder:
Mein Recht ist es, mir einen Wohnsitz auszusuchen und dort zu leben.
Welche Pflicht für Andere erwächst hieraus?
> Da innerhalb des Grundgesetzes auch die Staatsgliederung und deren grundlegenden Rechtsverhältnisse enthalten sind, könnte man schon auf den Gedanken kommen.
Das sind Regelungen für Institutionen und Strukturen derselben.
Was meinst Du damit?