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Avatar von teqq.at
  • teqq.at

mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2014

Keine Sorge...

... dafür gibt es jetzt das "Selbstbestimmungsgesetz", bei dem 10.000 € Strafe blühen, wenn man das falsche Pronomen auch aus der Vergangenheit für jemanden verwendet. Und das Bundesverfassungsgericht musste erstmal klarstellen, dass der deutsche Staat auch mit Kritik leben muss und sich nicht wie eine beleidigte Diva aufzuführen hat. Mal sehen, wann Haldenwang wieder eingefangen wird, der auch nicht strafbare Äußerungen beobachten will.

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