In die Kategorie "Sexualisierte Gewalt" fallen sowohl Anzüglichkeiten, Masturbation vor Kindern oder Jugendlichen, sexuelle Handlungen an den Betroffenen bis hin zu Vergewaltigung, Vermittlung von Kindern und Jugendlichen in die Prostitution, unter anderem Cybersex, oder Kinderpornographie.
Da werden mir zu viele unterschiedliche Dinge undifferenziert in einen Topf geworfen.
Was "Cybersex" ohne jede weitere begriffliche Einschränkung in dieser Auflistung zu suchen hat, erschließt sich mir überhaupt nicht.
Laut der Mikado-Studie (Missbrauch von Kindern, Aetiologie, Dunkelfeld, Opfer) liegt die Rate der Betroffenen bei durchschnittlich 8,5 Prozent - 11,6 Prozent bei Frauen und 5,1 Prozent bei Männern. Das durchschnittliche Alter, in dem zum ersten Mal sexualisierte Gewalt erfahren wurde, lag bei 9,5 Jahren.
Ich wüsste aber schon gerne, wie sich die 8,5 Prozent auf die völlig unterchiedlichen Taten verteilen, die hier undifferenziert in den Topf "sexualisierte Gewalt" geworfen werden. Es macht schon einen gravierenden Unterschied, ob hier "Anzüglichkeiten" oder Vergewaltigungen dominieren.
Vielfach werden die Betroffenen Opfer mehrfacher Straftaten: So erleben sie sexualisierte Gewalt, die gefilmt und als Video vertrieben oder von einem Fremden via Webcam live verfolgt wird, sie werden gezwungen, sexuelle Handlungen an sich oder an anderen Kindern vorzunehmen, dabei ebenfalls gefilmt und die Videos im Internet vertrieben. Oder Aufnahmen von ihnen, zum Beispiel während sie vergewaltigt werden oder sexuelle Handlungen an sich oder anderen vornehmen müssen, werden als kinderpornographisches Material vertrieben.
Wie hoch ist nun genau der Prozentsatz der Kinder, die konkret Opfer der zitierten Taten geworden sind?
In Zeiten der weltweiten Vernetzung durch das Internet und den Fortschritt der technischen Möglichkeiten hat sexualisierte Folter an Kindern inzwischen pandemische Ausmaße angenommen. Mehr als 100 vermutete Fälle pro Tag allein in Deutschland lassen darauf schließen, dass wir es mit einem zeitgenössischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu tun haben.
Jetzt dachte ich schon, dass endlich mal eine konkrete Zahl zu den schweren Fällen genannt wird, aber dann folgt das:
Die Delikte reichen vom Anschauen von Bildern von Kindern und Jugendlichen, häufig unbekleidet, sogenannter Posings, bis hin zu brutaler Gewalt, die den Kindern angetan und gefilmt wird.
Gut, also vermutete 100 Fälle pro Tag, wenn man alles vom Anschauen bekleideter Kinder bis hin zu brutaler Gewalt in einen Topf wirft. Aber wie verteilt sich das denn jetzt konkret? Wovon werden diese 100 Fälle denn nun dominiert?
Laut Bundesregierung soll damit "der bisherige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Straftatbestände aufgespalten werden, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen".
Das klingt ja zunächst vernünftig. Wenn man dann allerdings das hier liest, kann man sich wiederum nur verwundert am Kopf kratzen:
Der Verkauf, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild soll mit Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Zur Begründung des Verbots heißt es, es bestehe die Gefahr, dass die Nutzung solcher Sexpuppen die Hemmschwelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder absenke.
Nun gut, passt ja zumindest zum Zeitgeist, dass Besitzer von "Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild", durch die niemand direkt geschädigt wird, unter Vorwegnahme etwaiger zukünftiger Handlungen verurteilt werden sollen. Als nächstes kommt dann vermutlich die Gedankenpolizei.
Die Abgeordneten der FDP, der Grünen und der Partei Die Linke enthielten sich. Ihnen war der Gesetzesentwurf nicht differenziert genug.
Prima. Dann fühle ich mich in meiner Wahlentscheidung mal wieder bestätigt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.04.2021 01:23).