Aber mit der neuen Rechtssprechung wird aus diesen Taten ja jetzt auch Verbrechen. Inwieweit die Täterinnen oder deren Eltern dann schuldfähig sind, steht zwar auf einem anderen Blatt, aber auch hier heißt es ja, es würde ausnahmslos zur Verhandlung kommen. Das bedeutet für die Täterinnen und deren Familien wohl zumindest eine höhere Gefahr der sozialen Ächtung.