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  • bbirke

mehr als 1000 Beiträge seit 22.12.2004

Relativierer wovon? Tätlichem Missbrauch, KiPo-Konsum oder der Neigung an sich?

Das Problem ist, dass da jüngst ein ziemlich vermurkstes Gesetz durchgedrückt wurde, das sich mehr an (pseudo-)moralischer Empörung und Strafknüppel, als an Kinderschutz orientiert.

Sexpuppen-Verbote und fehlende Differenzierung zwischen Missbrauchs-Darstellungen und rein virtuellen Darstellungen, sowie ein überschießendes Bestrafen des reinen Besitzes sind repräsentativ für eine völlig falsche Stoßrichtung des Gesetzes. Das ist traurigerweise ein Rückfall ins Sittenstrafrecht, das man zurecht vor rund 50 Jahren weitgehend abgeschafft und zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung umfunktioniert hat.

Grenzfälle, 13-jähriger mit 14-jähriger Freundin oder Nackt-/Unterwäsche-Fotos, sind kein Grund gegen Bekämpfung von Kindesmissbrauch; aber gerade diese Grenzfälle müssen juristisch abgehandelt werden, dass da kein Gleichsetzen mit Kindesmissbrauchern wie in Lüdge oder Bergisch Gladbach erfolgt. Bei Kinderporno-Besitz muss zumindest berücksichtigt werden, ob es ein einmaliger Fall war (womöglich mit untergeschobenem Material), oder ob jemand sich regelmäßig einschlägig betätigte.

Zum Kinderschutz gehört nicht nur Bestrafung, sondern auch Prävention, dass entsprechend geneigte, aber an sich gutwillige Menschen nicht so unter Druck geraten, dass sie ggf. zu echtem Missbrauch gedrängt werden.

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