Nur weil andere ähnliche Straftaten begehen, ist das kein Freibrief für eigene Straftaten.
Da sind wir uns einig.
Wenn aber die katholische Kirche als Sonderfall behandelt wird, dann dient das nur dazu, dass man sich die Ursachen überlegen muss, und das schützt eben Täter, z.B. in Waisenhäusern oder Vereinen.
Ein guter Anfang wäre, Kindesmissbrauch und andere Gewalttaten, die in sozialen Einrichtungen oder Vereinen, etc. statt fanden, von der Verjährung auszunehmen.
Warum für Kindsmissbrauch nicht generell die Verjährung aufheben? Es gibt keinen Grund warum die Vergewaltigung eines Kindes verjähren sollte.
Bei anderen Gewalttaten glaube ich aber schon, dass eine Verjährung gut ist, aber die Verjährungsfrist sollte erst mit der Volljährigkeit des Opfers beginnen, so dass eine Gewalttat an einem 10 jährigen eben 8 Jahre länger als bei Gewalttaten an Erwachsenen ist.