https://dejure.org/gesetze/VStGB/7.html
§ 7
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Dieser Paragraph geht mit den Worten
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung....
los.
Dieser Rahmen ist bei der Vergewaltigung von Kindern bei den genannten Beispielen nicht gegeben. Die im Text beschriebenen Täter taten es zur Triebabfuhr und um Geld zu verdienen. Es sind keine afrikanischen Warloards, die Dörfer überfallen und die Massenvergewaltigung von Kindern anordnen.
Ich habe keine Ahnung was Frau Gärtner hier mit der Verwässerung oder Umdeutung klar definierter Begriffe erreichen möchte.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.04.2021 12:28).