Auch, wenn manche Vorschläge von damals heute nicht mehr vertretbar sind, ist doch die Frage, was für Ziele man da verfolgte und ob es nicht daneben grundsätzlich legitime Anliegen gab.
Diese Äußerungen stammen aus einer Zeit, als das Sexualstrafrecht gerade erst umgewandelt war, von einem repressiven Sittenstrafrecht hin zum Schutz sexueller Selbstbestimmung. Rund 10-15 Jahre vorher gab es noch Kuppeleiparagraf und totales Porno-Verbot. Viele rein sittlich begründete Straftatbestände existierten noch in abgeschwächter Form weiter (der §175 wurde erst 1994 ganz beseitigt).
Es gab also das absolut richtige Anliegen, dass einvernehmliche Sexualität grundsätzlich legal sein müsse und nicht durch willkürliche Sitten und Normen eingeschränkt werden darf. Für einen Fall "13-jähriger mit 14-jähriger Freundin" ist das auch nachvollziehbar, nur eben nicht mehr für den Fall "50-jähriger mit 5-jähriger". Das ist mittlerweile korrigiert; letzteres wird kaum noch zu legalisieren gefordert.
Die Gesetze müssen sich also ausschließlich am Kinderschutz orientieren. Dazu gehört auch, dass man solche Pädophile, die nicht tätlich vergewaltigen oder missbrauchen, von Strafe ausnimmt, dass man KiPo-Besitz, bei dem es "nur" um Persönlichkeitsverletzungen geht, mit Augenmaß bestraft und dass alles, was überhaupt keine Kinder schädigt, von Bestrafung ausgeschlossen ist.