Ansicht umschalten
Avatar von Systemverwalter
  • Systemverwalter

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2006

BGH-Richter Fischer dazu: selbst a priori untaugliche Versuche

oder ähnliche Handlungen (wie unbeabsichtigte versuchte Dinge wie sogar nachlässige nicht-Löschung eingehender unverlangter E-Mails etc.) wären danach bisher dank der Versuchsstrafbarkeit strafbar, was er als StGB-Kommentator in einem Artikel imho völlig berechtigt kritisiert.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.01.2024 21:05).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten