Wenn man sich die Berichte über den Fall der Lehrerin anschaut, dann riecht das inkriminierende Video stark nach "Teenie Sexting Softporn". Daher hat sich die Lehrerin vermutlich gar nichts dabei gedacht, denn "zu ihrer Zeit" schmückten solche Bilder die "LSZ"-Rubrik in der BRAVO. (Gibt's die eigentlich noch?) Sie hatte den Ruf / die Privatsphäre der Schülerin im Kopf. "Kinderporno" kam ihr vermutlich als Letztes in den Sinn.
Aber die Strafverfolgung muss sie nach den letzten Verschärfungen halt so behandeln, als hätte man 10 Terabyte Hardcore-Infant-Rape-Snuff bei ihr gefunden. (Das wird noch lustig, wenn die Kiddies von heute ihre getauschten Bilder nicht löschen und dann später dafür verknackt werden...)
Ein "Gummiparagraf" löst das Problem aber auch nicht wirklich. Sieht man schön bei der Problematik des "Versuchs". Schon eine DNS-Nachfrage nach www.kinderporno.de könnte ja schon für eine Haftstrafe reichen, wenn der Staatsanwalt alle rhetorischen Register zieht.