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  • Logopath

35 Beiträge seit 02.07.2023

Gedankenverbrechen

Typischer Gedankenverbrechen-Paragraph halt.

Anstatt ordentlich hinter den eigentlichen *Tätern* — meist Eltern/Verwandte/gute Bekannte — herzuermitteln, wedelt man lieber dicke Fallzahlen "gelöster" Fälle herbei, wo irgendwer irgendwelche Bilder besaß.

Es geht hier nicht um Kinderschutz, sondern um dessen Simulation, einfach weil das eigentliche Problem so schwer in den Griff zu bekommen ist.

Kinder zu kriminalisieren und womöglich einzusperren, nur weil sie sich Nacktbilder schicken, ist einfach nur krank.

Und zum Besitz von *Bildern* — wird dann jetzt jeder eingesperrt, der eine Mal-KI benutzen kann? Oder besitzt, als ermöglichendes Werkzeug? Das ist einfach nur grober Unfug, vor allem rettet es kein Kind aus seiner verkommenen Umgebung. :-(

Wieso ist der Besitz von Mordvideos eigentlich straffrei?!

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