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Avatar von Der graue Greif
  • Der graue Greif

450 Beiträge seit 03.10.2003

Re: Das mit der Lehrerin verstehe ich nicht ganz

Was das Butterfly angeht - ja, das wäre offiziell die korrekte Lösung. Wobei der Unterschied zu dem Video oder was das auch war ist, dass der Verstoß gegen 2 III WaffG eben kein Verbrechen ist, sprich, da hat der Staatsanwalt die Option auf Einstellung (bei der hypothetischen Lehrkraft). Das Verbrechen des Besitzes von KP gibt ihm diese Möglichkeit nicht - *Mindest*strafe 1 Jahr.

Die gute Lösung beim Messer wäre meiner Meinung nach in den meisten Fällen Schüler ansprechen und aufklären, Messer konfiszieren und umgehend still und leise entsorgen. Kommt darauf an, wie der so auftritt. Es sei denn, der ist noch nicht 14, dann kommt der Schüler wegen fehlender Strafmündigkeit sowieso davon und es passiert nichts, was sich noch Jahre später bspw. im Führungszeugnis findet.

dgG

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