Ob er mit dem Geld Twitter finanziert oder sein Zimmer tapeziert hat duerfte fuer die boersenrechtliche Bewertung nicht die geringste Rolle spielen.
Wenn er Aktien zu einem Kurs verkauft hat, bei dem er aufgrund von insiderwissen wusste, dass sie in Wirklichkeit weniger wert waren, haette er das anders organisieren muessen, z.B. als aktienbesichertes Darlehen, und dann halt Aktien nachschiessen, wenn der echte Wert fuer die Oeffentlichkeit absehbar war.