Auf der häufe.de-Seite steht:
Das Gericht stellte fest, dass die Observation einschließlich der heimlichen Aufnahmen rechtswidrig war. Der Arbeitgeber hatte keinen berechtigten Anlass zur Überwachung. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen war weder dadurch erschüttert, dass sie von unterschiedlichen Ärzten stammten, noch durch eine Änderung im Krankheitsbild oder weil ein Bandscheibenvorfall zunächst hausärztlich behandelt worden war.
Und das fast Marcus Schwarzbach dann so zusammen:
"Das Gericht entschied über den Fall einer Sekretärin aus Münster, die nach einer Krankschreibung im Auftrag ihres Chefs mehrere Tage lang von einem Detektiv überwacht worden war", erläutert haufe.de die Möglichkeiten von Personalabteilungen anhand eines Beispielfalls.
Das ist doch nicht seriös!
MfG
Mr Hardware