Porcupine17 schrieb am 30.10.2024 15:30:
Meistens weil die Gesetze sich als sinnvoll erwiesen, selbst wenn sie ursprünglich zum Durchsetzen der Nazi-Ideologie entstanden.
Prinzipiell ist das richtig, aber die Verdachtskündigung ist weder sinnvoll noch notwendig - sie stellt eine eigentlich unhaltbare Privilegierung der Arbeitgeberseite dar. Das ist so gewollt, und der Missbrauch dieser Regelung ist allfällig. Die Umkehr eines rechtsstaatlichen Prinzips zum Nachteil von Arbeitnehmern wird in Rechtskreisen offenbar als letzlich gut und richtig, zumindest aber unabwendbar betrachtet.