Ich sag nur: Schorsteinfegergesetz von 1935/37. Letztendlich wurde es 2008-2013 vom SchornsteinfegerHandwerksGesetz abgeloest wg. EU Anpassungen. Geaendert hat sich aber nicht viel. Heute darf ein Schornsteinfeger sogar an Waermepumpen schnuppern, ob da Kaeltemittel auslaeuft. Wohlgemerkt der Schornsteinfeger, kein Klimaanlagentechniker. Sind scho schlau die Burschn.
Sorry wg. OT.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.10.2024 13:50).