Gut möglich, dass es in den 30ern ohne die Nazis nicht diese Richtung genommen hätte.
Wissen tun wir es nicht.
Man muss auch vor Augen haben, dass zu der Zeit auch in anderen Staaten nicht unbedingt die heute geläufige Rechtsvorstellung herrschte. (Bspw. Rechte der Frauen zu Wählen und frei über ihren Arbeitsplatz oder Hochzeit zu entscheiden)
Die Nazis waren da oft nicht moderner als die anderen aber eben auch nicht weniger.
Zur Sache:
Ich finde es zunächst richtig, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlassen kann wenn es schwerwiegende und begründete Fälle gibt. Auch dann wenn diese Strafrechtlich nicht komplett beweisbar waren.
Bspw. Sabotage oder Betrug. Selbst wenn die Tatsache unstrittig ist, ist Vorsatz teils nicht möglich nach zu weisen und die Härte einer strafrechtlichen Verurteilung wird nicht gezogen.
Und die Hürden einer Verdachtskündigung sind ja, was die Fälle zeigen, auch extrem hoch und es kommt schnell zu einem langen Prozess mit hoch karätigen Richtern.
Des Weiteren und zum Thema „Nazi-Gesetz“:
Jede Menge der Gewerkschafts und Betriebsratsregelungen entspringen der Zeit der industriellen Revolution.
Seit dem ist viel passiert es gibt viele Gesetze, Sozialsystem, freiere Medien und eine mündigere Gesellschaft.
Dennoch bestehen die Regelungen fort.
Einiges am Streikrecht z.B. halte ich für völlig überzogen!
Und ich habe auch Fälle erlebt in denen der BR in Betrieben weiter entfernt von den Durchschnittsinteressen der Mitarbeiter war als der Arbeitnehmer. Das ist dann schon kurios.