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mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.2014

Zeit vs. Motivation

Gesetze aus der Nazizeit mögen richtig oder falsch sein, sie sind jedoch - aus einschlägiger Erfahrung - verdächtig.

Nun gibt es (mindestens) zwei Kriterien, die man anwenden könnte , um über die weitere Wirksamkeit zu befinden:

1) Was war die Motivation der Verabschiedung seinerzeit?
2) Ist die Wirksamkeit des Gesetzes,sollte es seinerzeit rechtsstaatlich unkritisch gewesen sein, der heutigen Realität angemessen?

Damit fallen Gesetze oder Verordnungen, die das Zusammenleben regeln, ohne zu diskriminieren, verhetzen oder anderweitig kritisch sind nicht ohne weiteres der Verdammnis anheim. Wenn jedoch die Motivation des Gesetzes seinerzeit offensichtlich kritisch ist, so muss mindestens geklärt werden, ob diese Motivation so oder in anderer Weise den heutigen Vorstellungen widerspricht.

Mit anderen Worten, eine aus heutiger Sicht negative Motivation macht ein Gesetz zumindest verdächtig und es muss gute Gründe haben, es weiterwirken zu lassen.
Einen Bestandschutz für Nazi-Gesetze sollte es nicht geben.

Nur ein Beispiel zum Rechtsberatungsgesetz:
Ein juristischer Amateur kann in seiner Eigenschaft als Schöffe Recht beeinflussen aber ein juristisch gebildeter, der allerdings "nicht die Befähigung zum Richteramt" hat darf, nicht einmal unter offenem Hinweis auf die fehlenden Examina, Ratschläge erteilen, worauf der Rechtssuchende vor Gericht zu achten habe.
Das ist schon ein Widerspruch in sich.
Dass ein privater Einzelhändler, ohne Angestellte einzusetzen, die Öffnungszeiten seines Geschäftes nicht eigenhändig bestimmen darf, sind Ausgeburten des Ladenschlussgesetzes, das nicht dem Schutz der Angestellten im Einzelhandel ,sondern der Verdrängung der jüdischen Händler gedient hat. Was soll das heute?

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