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Avatar von JonChaos
  • JonChaos

mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.2012

Zu geringe Entschädigungen

Das Hauptproblem ist doch dass bei ungerechtfertigten Kündigungen viel zu geringe Entschädigungen / Abfindungen von den Arbeitsgerichten zugesprochen werden.

Da fällt es den Arbeitgeber im Zweifelsfall eben sehr leicht eine Kündigung auszusprechen oder Gründe zu konstruieren.

Selbst bei einem ehemaligen Arbeitgeber mit einem Kollegen erlebt.
Die Leistung des Kollgegen war so lala also wollte der AG diesen loswerden.

Hat dann den Urlaub nur in Slack per DM bestätigt aber nicht im Urlaubstool.

Als der Mitarbeiter dann im Urlaub war kam die fristlose Kündigung wegen eigenmächtigem Urlaubsantritt.

Hat der AG natürlich vor dem Arbeitsgericht verloren aber den Mitarbeiter war er trotzdem los. Abfindung für den Mitarbeiter bei 2 Jahren Betriebszugehörigkeit war gerade mal 1 Monatsgehalt.

Es tut mir leid - wenn solche lächerlichen Strafen drohen schreckt das keinen Arbeitgeber ab sich auch rechtswidrig aus Verträgen zu lösen.

Hier muss deutlich draufgesattelt werden in Richtung Jahresgehälter.

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