Als ich heute den neuen Heise-Artikel mit den Aussagen des BKA-Chefs
las,
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84843
habe ich auch gestutzt. Mir ist aufgefallen, dass es sich mit keinen
Wort über Durchsuchungen von privaten Festplatten oder gar einen
"Bundetrojaner" geäusseret hat, dafür aber massenhaft über
Informationen die im Internet mehr oder weniger offen zugänglich
liegen und genau für dieses bestimmt sind.
Nur, wenn das so ein Missverständnis ist, wie kann dieses seit
November anhalten? Warum wurde das nicht längst von den Politikern
klar gestellt? Selbst der BGH scheint ja jetzt bereits beim 2. mal
diesem Missverständnis unterlegen zu sein,
Ansonsten stand bereits in den Zeitungen , dass das BKA sochen
Onlinedurchsuchungen schon in ein paar Fällen angewand hat. Wie das
möglich gewesen sein soll, wenn der "Bundestrojaner" doch erst noch
geschrieben werden soll schrieben sie nicht.
Zu den "verdecketen Webseiten" denke ich, dass sie damit
Passwortgeschützte Webseiten meinen wie es die Porno und
Strip-Webcam-Industrie vormacht. Dort kommt man ja auch nur rein wenn
man ein Passwort hat und dafür bezahlt. Klar, hier für müsste in
Staatsauftrag gehackt werden, nur handelt es sich beim durchsuchen
von solchen quasi halböffentlichen Seiten nicht um
Onlinedurchsuchungen von priv. oder gesch. PC-Festplatten und schon
gar nicht ist ein Trojaner dafür von Nöten. Dann gibt es auch
Webseiten die zwar online sind aber nicht verlinkt sind. Hier muss
man schon die genaue Adresse eingeben, was nur beim Durchprobieren
aufgrund der vielen Möglichkeiten sehr langwierig sein könnte.
Das dümmste was ich darüber gelesen habe ist, dass dieser Trojaner
dann pauschal den Inhalt der gesamten Festplatte an das BKA oder den
VS schicken soll, was bei 192 kbs upstream und 100 GB Daten auf der
Platte bei Vollauslastung gut 1157 Stunden dauert. Gar nicht
auffällig wenn der Terrorist mangels freiem upstream während dieser
Zeit weder surfen noch Voice-over-IP telefonieren kann.
Germane
las,
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84843
habe ich auch gestutzt. Mir ist aufgefallen, dass es sich mit keinen
Wort über Durchsuchungen von privaten Festplatten oder gar einen
"Bundetrojaner" geäusseret hat, dafür aber massenhaft über
Informationen die im Internet mehr oder weniger offen zugänglich
liegen und genau für dieses bestimmt sind.
Nur, wenn das so ein Missverständnis ist, wie kann dieses seit
November anhalten? Warum wurde das nicht längst von den Politikern
klar gestellt? Selbst der BGH scheint ja jetzt bereits beim 2. mal
diesem Missverständnis unterlegen zu sein,
Ansonsten stand bereits in den Zeitungen , dass das BKA sochen
Onlinedurchsuchungen schon in ein paar Fällen angewand hat. Wie das
möglich gewesen sein soll, wenn der "Bundestrojaner" doch erst noch
geschrieben werden soll schrieben sie nicht.
Zu den "verdecketen Webseiten" denke ich, dass sie damit
Passwortgeschützte Webseiten meinen wie es die Porno und
Strip-Webcam-Industrie vormacht. Dort kommt man ja auch nur rein wenn
man ein Passwort hat und dafür bezahlt. Klar, hier für müsste in
Staatsauftrag gehackt werden, nur handelt es sich beim durchsuchen
von solchen quasi halböffentlichen Seiten nicht um
Onlinedurchsuchungen von priv. oder gesch. PC-Festplatten und schon
gar nicht ist ein Trojaner dafür von Nöten. Dann gibt es auch
Webseiten die zwar online sind aber nicht verlinkt sind. Hier muss
man schon die genaue Adresse eingeben, was nur beim Durchprobieren
aufgrund der vielen Möglichkeiten sehr langwierig sein könnte.
Das dümmste was ich darüber gelesen habe ist, dass dieser Trojaner
dann pauschal den Inhalt der gesamten Festplatte an das BKA oder den
VS schicken soll, was bei 192 kbs upstream und 100 GB Daten auf der
Platte bei Vollauslastung gut 1157 Stunden dauert. Gar nicht
auffällig wenn der Terrorist mangels freiem upstream während dieser
Zeit weder surfen noch Voice-over-IP telefonieren kann.
Germane