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Avatar von DasWoelfchen
  • DasWoelfchen

mehr als 1000 Beiträge seit 21.01.2003

Lies doch bitte noch mal den §5 Abs. 11 des neuen NRW Verfassungsschutzgesetzes

aufmerksam durch. Da steht wörtlich:
"[...] sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme
auch mit Einsatz technischer Mittel."
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