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mehr als 1000 Beiträge seit 02.09.2003

Obwohl ich nicht an das Funktionieren eines "Bundestrojaners" glaube

halte ich eine heimliche Durchsuchung von nicht öffentlich
zugänglichen Festplatten für verfassungswidrig und im Kern als
Sargnagel des Rechtsstaats. Hier geht es nicht nur um die Verletzung
des Kernbereichs der Privatsphäre, hier endet auch die Möglichkeit
von Verdächtigen, sich gegen Anschuldigungen zu wehren. Eigentlich
ist die Onlinedurchsuchung beweistechnisch eine "self defeating
procedure". Wenn ein "Bundestrojaner" de facto die Kontrolle über
meine Festplatte übernehmen kann, könnte ich für deren Inhalt gar
nicht mehr haftbar gemacht werden. Ein funktionierender Trojaner
könnte mit meinen PC alles anstellen, was er wollte - sogar Osama
eine Email schicken oder bei Kipo-Anbieter mit meiner KK bezahlen.

Nur wird das unsere Terroristen- und Kipojäger wohl wenig stören.

Die Tatsache, dass dies jetzt - per "Bundestrojaner" oder andere
technische Möglichkeiten (noch?) nicht möglich erscheint, ist dabei
völlig irrelevant.
Gibt es erst mal das Gesetz, dann wird man auch technische
Möglichkeiten dafür finden. Spätestens wenn so etwas gleich per TCPA
verpflichtend eingebaut wird.

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