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mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.2000

Zwei schöne Blogs zum Thema:

http://www.pc-business-know-how.de/index.php/2006/12/08/der-polizist-
als-hacker/
Zitat:
Gestern konnte man in der Süddeutschen Zeitung einen seltsamen
Artikel lesen. Das BKA möchte, so heißt es da, »Durchsuchungen
online« durchführen können. Gemeint ist damit das Ausspionieren von
Daten auf fremden Festplatten, das Belauschen von Datenströmen und
die Protokollierung verdächtiger Bewegungen im Internet.Das klingt
bedenklich genug nach Schnüffelstaat, doch darum soll es an dieser
Stelle gar nicht gehen. Sondern um die fast schon schon tollkühne
Behauptung, mit der der Artikel beginnt:

Den meisten Computernutzern ist es nicht klar: Aber wenn sie im
Internet surfen, können Verfassungsschützer oder Polizei online bei
ihnen zu Hause auf die Festplatte zugreifen und nachschauen, ob sie
strafbare Inhalte dort lagern […].

Lesen Sie diesen Abschnitt ruhig noch einmal und machen Sie sich
seine erstaunliche Aussage bewusst: Wenn Sie online sind, wird da
behauptet, kann die Polizei jederzeit auf Ihren Rechner zugreifen und
nach dem Rechten sehen. Einfach so.

In diesem Absatz vermischen sich autoritäre Allmachtsphantasien und
technisches Unverständnis auf fatale Weise. Keine Sekunde scheint man
bei der SZ darüber nachgedacht zu haben, wie das, was da so
leichtfertig als Tatsache behauptet wird, technisch überhaupt
funktionieren soll. Statt dessen geht man wohl einfach gläubig davon
aus, dass die genialen Superhirne und -hacker der Polizei natürlich
jederzeit bei jedem via Internet vorbei schauen können.

Das können sie natürlich nicht. (...)

http://www.damaschke.de/notizen/
Zitat:
Erinnern Sie sich noch an die Schnapsidee vom BKA, einen eigenen
Trojaner programmieren zu lassen, mit dem sog.
»Online-Durchsuchungen« fremder Festplatten möglich sein sollen?
Die hat, wie die FAZ meldet, der BGH jetzt als unzulässig deklariert,
bevor sich die Bundes-Programmierer mit ihrem erwartbaren Gestümper
blamieren konnten...(...)
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