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  • HansJuergen Rotfuchs

mehr als 1000 Beiträge seit 28.10.2006

Schutz für Dumme

Meinesgleichen schrieb am 7. Februar 2007 13:43

> *Offensichtlich* schludrige Recherche hat sogar den Vorteil, dass es
> dem Leser hilft, sich nicht in falscher Sicherheit zu wiegen. Bei TP
> kommt ja immerhin noch die bewährt hypertext-Verlinkung hinzu, die
> der taz etwa fehlt...

Es bleibt meines Erachtens dennoch die Frage offen:
Wenn in NRW ein solcher Trojaner bereits legitimiert ist, heißt es
deshalb, man solle sich keine Sorgen machen weil Menschen ja Linux
benutzen usw. und deshalb kein "leichtes Opfer" sein werden? meiner
Meinung nach ist es doch so, dass durch diese Genehmigung schon etwas
entsteht, was zu Recht angefochten wird. Ob es Menschen gibt, die
sich entziehen können halte ich für unwichtig bzw zweitrangig. Sehen
Sie, es gibt bzw. gab ja auch Webseitensperrungen, gegen die man
vorging. Auch hier hieß es "es gibt Möglichkeiten sich zu entziehen"
und "die technische Vorgehensweise ist lachhaft" - dennoch war es ein
Eingriff in die Informationsfreiheit. In diesem Fall halte ich durch
das NRW-Gesetz beispielsweise auch einen Eingriff in z.B. Art 13 GG
für gegeben - und mich in Sicherheit zu wiegen weil es mir möglich
ist, mich einem Trojaner o.ä. zu entziehen ist da meines Erachtens
nicht die Lösung.

Daher noch einmal konkret die Frage, die hier oft mit "pueh, es
trifft nur DAUs etc" oder "ich hab Ubuntu/Debian etc." "ich hab eien
Firewall" beantwortet wird:
Wenn der BGH eine geheime Onlinedurchsuchung für einen schweren
Eingriff in Art. 13 GG hält, wenn diese Methode in NRW legitimiert
ist - ist es da von Wichtigkeit ob es vielleicht nur einen
leichtgläubigen Menschen trifft, der auch jetzt schon auf
.exe-Dateien klickt? Ist es nicht eher so, dass schlichtweg auch dem
dümmsten anzunehmendem User das BGH Urteil betrifft und dass auch
oder gerade dieser Nutzer geschützt werden sollte?
Ansonsten stehen langsam Grundrechte zur Disposition und diese
Problematik wird mit einem "ich kann mich entziehen" beantwortet.
Darin sehe ich die Gefahr.

Daher erscheint mir der Artikel nicht schlüssig. Er zeigt sehr gut
auf, welche Begriffsverwirrungen usw. es rund um die Thematik gibt,
letztendlich lässt er als Argument aber am Schluss nur stehen:
a) technisch unmöglich (sehe ich nicht so)
bzw.
b) trifft nur die Dummen
Wenn a) zutrifft, ist b) irrelevant als Argument, wenn aber b)
zutrifft, dann kann a) nicht zutreffen. Entweder es ist unmöglich
oder es ist möglich, trifft aber nur Dumme. Und wenn es nur Dumme
trifft: auch die haben ein Recht auf Schutz. Gerade die.

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