Artikel 10
[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind
unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet
werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des
Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem
Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des
Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte
Organe und Hilfsorgane tritt.
----- man beachte den deutlichen Hinweis, daß Überwachung auch ohne
es dem Betroffenen mitzuteilen dort vorgesehen ist und der
Hr.Schäuble hätte nun gerne, daß dafür wie geschrieben eine
gesetzliche Regelung geschaffen wird, da sein gefühlter Verdacht
nicht zur Durchführung ausreicht. Wer die technische Entwicklung der
letzen Jahrzehnte verstanden hat, der wird die Aufzählung: Brief,
Post, Fernmelde.. ohne weiteres auch auf den Datenverkehr von
Computern erweitern. Zumal heutzutage kaum noch analoge
Telefonverbindungen üblich sind. Da es sich bei Herrn Schäuble um ein
von der Volksvertretung bestelltes Organ handelt, kann er auch eine
Überwachung durchführen. Eine Überwachung des "Datenverkehrs" muß
dabei nicht auf die ein- und ausgehenden Verbindungen beschränkt
sein. Es kann sich auch um eine komplette Überwachung handeln. Also
außer dem was über eine Datenleitung die Wohnung verlässt auch das,
was z.B. per Tastatur über das USB-Kabel, oder sogar drahtlos,
eingegeben wird. Zur Überwachung kann dann auch ein Abhören des
Computerbildschirms gehören, wenn eine schnelle Entschlüsselung der
Onlineverbindung nicht machbar ist. Man sollte sich also einmal klar
machen, daß die Möglichkeit einer geheimen (dem Betroffenen nicht
mitgeteilten) Überwachung schon längst erlaubt ist. Nur reicht das
einem Herrn Schäuble nicht aus. Warum? Seine Begründung lautet, dem
Terror könne kein Einhalt geboten werden. Das ist vollkommen richtig.
Solange es Freiheit gibt und Menschen noch freie Entscheidungen
treffen können, solange wird es auch Fehlentscheidungen geben, aus
solchen Gründen die letzten freiheitlichen Rechte abzuschaffen ist
schlimmer als Terror, das ist Menschenverachtung und von der Würde
eines Menschen bleibt da nichts mehr übrig.
Die Wortwahl derer, die solch eine Gefahr sehen kann nur ein Versuch
sein näher zu Beschreiben was dieser Herr und Freunde da eigentlich
vorhat. Die Wahrheit wie von ihnen vorgegangen wird/werden soll wird
nicht genannt, es gibt nur siehe oben die klare Absichtserklärung das
Grundrecht noch weiter einzuschränken. Daß es sich dann nur um
Vermutungen handeln kann, die durch die Aussagen dieser Leute noch
gestärkt werden - "ist ein hoax" - ! gab es eine Aussage von Herrn
Schäuble (außer seinem geleistetem Amtseid) in diesem Zusammenhang
die grundgesetzliche Freiheit der Bürger zu schützen -? - oder ist es
nicht so, daß er meint nur mit seiner Terror-Begründung alles
aushebeln zu können?
[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind
unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet
werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des
Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem
Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des
Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte
Organe und Hilfsorgane tritt.
----- man beachte den deutlichen Hinweis, daß Überwachung auch ohne
es dem Betroffenen mitzuteilen dort vorgesehen ist und der
Hr.Schäuble hätte nun gerne, daß dafür wie geschrieben eine
gesetzliche Regelung geschaffen wird, da sein gefühlter Verdacht
nicht zur Durchführung ausreicht. Wer die technische Entwicklung der
letzen Jahrzehnte verstanden hat, der wird die Aufzählung: Brief,
Post, Fernmelde.. ohne weiteres auch auf den Datenverkehr von
Computern erweitern. Zumal heutzutage kaum noch analoge
Telefonverbindungen üblich sind. Da es sich bei Herrn Schäuble um ein
von der Volksvertretung bestelltes Organ handelt, kann er auch eine
Überwachung durchführen. Eine Überwachung des "Datenverkehrs" muß
dabei nicht auf die ein- und ausgehenden Verbindungen beschränkt
sein. Es kann sich auch um eine komplette Überwachung handeln. Also
außer dem was über eine Datenleitung die Wohnung verlässt auch das,
was z.B. per Tastatur über das USB-Kabel, oder sogar drahtlos,
eingegeben wird. Zur Überwachung kann dann auch ein Abhören des
Computerbildschirms gehören, wenn eine schnelle Entschlüsselung der
Onlineverbindung nicht machbar ist. Man sollte sich also einmal klar
machen, daß die Möglichkeit einer geheimen (dem Betroffenen nicht
mitgeteilten) Überwachung schon längst erlaubt ist. Nur reicht das
einem Herrn Schäuble nicht aus. Warum? Seine Begründung lautet, dem
Terror könne kein Einhalt geboten werden. Das ist vollkommen richtig.
Solange es Freiheit gibt und Menschen noch freie Entscheidungen
treffen können, solange wird es auch Fehlentscheidungen geben, aus
solchen Gründen die letzten freiheitlichen Rechte abzuschaffen ist
schlimmer als Terror, das ist Menschenverachtung und von der Würde
eines Menschen bleibt da nichts mehr übrig.
Die Wortwahl derer, die solch eine Gefahr sehen kann nur ein Versuch
sein näher zu Beschreiben was dieser Herr und Freunde da eigentlich
vorhat. Die Wahrheit wie von ihnen vorgegangen wird/werden soll wird
nicht genannt, es gibt nur siehe oben die klare Absichtserklärung das
Grundrecht noch weiter einzuschränken. Daß es sich dann nur um
Vermutungen handeln kann, die durch die Aussagen dieser Leute noch
gestärkt werden - "ist ein hoax" - ! gab es eine Aussage von Herrn
Schäuble (außer seinem geleistetem Amtseid) in diesem Zusammenhang
die grundgesetzliche Freiheit der Bürger zu schützen -? - oder ist es
nicht so, daß er meint nur mit seiner Terror-Begründung alles
aushebeln zu können?