Burks schrieb am 6. Februar 2007 16:37
> Wie sollen Trojaner bei Linux funktionieren, die auch noch Passworte
> verschicken?
Das war doch keine Antwort auf meine Frage. Die Frage "wenn nun einem
Unbedarften..." mit einem "wie solld as mit Linux funktionieren" ist
schon alleine deshalb recht unpassend weil die wenigsten
"Unbedarften" mit Linux operieren.
Deshalb die Frage ganz konkret:
Wenn das Gesetz also den Einsatz eines solchen Trojaners zulässt -
und sei es nur bei Menschen, die "windoof" (eine alberne Formulierung
meines Erachtens, die sehr hochnäsig klingt und vieles außer Acht
lässt) nutzen - ist dann nicht eben dieser Eingriff in die
Privatsphäre, noch dazu heimlich gegeben, den der BGH moniert hat
bzw. in seinem Urteil beschrieben hat? Ist dieser Eingriff dadurch
geringer, dass er bei einem "windoof"-Nutzer passiert?
> Wie sollen Trojaner bei Linux funktionieren, die auch noch Passworte
> verschicken?
Das war doch keine Antwort auf meine Frage. Die Frage "wenn nun einem
Unbedarften..." mit einem "wie solld as mit Linux funktionieren" ist
schon alleine deshalb recht unpassend weil die wenigsten
"Unbedarften" mit Linux operieren.
Deshalb die Frage ganz konkret:
Wenn das Gesetz also den Einsatz eines solchen Trojaners zulässt -
und sei es nur bei Menschen, die "windoof" (eine alberne Formulierung
meines Erachtens, die sehr hochnäsig klingt und vieles außer Acht
lässt) nutzen - ist dann nicht eben dieser Eingriff in die
Privatsphäre, noch dazu heimlich gegeben, den der BGH moniert hat
bzw. in seinem Urteil beschrieben hat? Ist dieser Eingriff dadurch
geringer, dass er bei einem "windoof"-Nutzer passiert?