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  • fsiggi

991 Beiträge seit 14.10.2002

...sowie der Zugriff auf gespeicherte Computerdaten.


"Dem Verfassungsschutz müsse erlaubt sein:

Teilnahme an Chats, Auktionen und Tauschbörsen, die Feststellung der
Domaininhaber, die Überprüfung der Homepagezugriffe, das Auffinden
verborgener Webseiten sowie der Zugriff auf gespeicherte
Computerdaten."

"Wir müssen Einblick in die Rechner möglicher Attentäter erhalten,"
betonte der Innenminister. "Damit reagieren wir auf die neuen
Kommunikationsstrategien des internationalen islamistischen
Terrorismus."

"Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen
für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält,
hat das Wesen des Internets nicht verstanden", betonte Wolf. Der
Nutzer befinde sich weltweit online und verlasse damit bewusst und
zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre. "Der Standort des
Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet zudem keinerlei
Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt", erläuterte der
Innenminister.

Quelle: http://www.im.nrw.de/pm/191006_981.html

"WDR.de: Nach dem neuen Gesetz darf der Verfassungsschutz auf den
Computern von Verdächtigen Nachforschungen anstellen. Was ist daran
so falsch?"

Quelle:
http://www.wdr.de/themen/politik/nrw/verfassungsschutz_07/index.jhtml

Herr Schröder, es handelt sich keineswegs um einen Hoax, sondern in
NRW um Realität.
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