Freitags ab 1 mach ich meins schrieb am 14.09.2023 09:28:
Es gibt in vielen Häuser, zumindest im Osten Deutschlands, noch alte E-Anlagen mit Elektroleitungen aus Aluminium. Hoffentlich reichen die Querschnitte und besonders die Qualität der Klemmstellen aus, damit es nicht zu Kabelbränden kommt. Ich finde das Risiko schon ziemlich hoch. Wer soll die Kosten für eine entsprechende Prüfung der vorhanden Verkabelung bei Mietwohnungen eigentlich tragen, lt. dem Entwurf?
Bei alten Leitungen sollte der Vermieter schon entsprechende Vorkehrungen für den sicheren Betrieb der Anlagen getroffen haben.
Sprich, vor Vermietung hat ein Elektriker die Leitungen inspiziert und eventuell die Sicherungen (10A statt 13A Sicherung, entsprechende Kennlinie,...) angepasst.
Ein BKW stellt dann überhaupt kein Problem** dar.
**Theoretische Problemkonstruktion
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Theoretisch kann es ein Problem geben, wenn auf der selben Leitung des BKW zum Beispiel drei Verbraucher mit jeweils 1300W, also zusammen 3.9kW betrieben werden, dann wäre die zulässige Stromstärke für 1.5mm² Leitung, im schlechtesten Fall (Unterputz, wärmegedämmt) mit 3900W/230V=17A überschritten und je nach Trägheit würde die 13A Sicherung auslösen.
Speist aber nun gleichzeitig noch der Wechselrichter vom BKW mit voller Leistung, ab 2024 800W, auf der Leitung ein, dann reduziert sich der Strom, der über die 13A Sicherung fließt auf 3900W - 800W = 3100W (da 800W direkt vom BKW zu den Verbrauchern auf der Leitung fließen), also 13A. Damit würde die Sicherung nicht mehr auslösen oder erst sehr viel später.
Was zur Folge haben kann, dass sich die Unterputzleitung, an bestimmten Stellen, zu sehr erwärmt.
Wie du merkst sehr konstruiert. Wer sich nicht vollkommen idiotisch verhält, z.B. drei Heizlüfter plus BKW auf die selbe Leitung oder jetzt schon Wechselrichter mit 800W Einspeisung verwendet (kein Versicherungsschutz) wird nie Probleme bekommen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.09.2023 10:35).