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358 Beiträge seit 31.07.2023

Vermieter hätten nur noch eingeschränktes Mitspracherecht

Ob das wirklich so toll ist? Ich bin zwar kein Immobilienbesitzer und muss zur Miete wollen - aber "einfach so" meine Balkonanlage anklemmen wollte ich dann auch nicht. Denn es geht u.a. auch um Fragen des Versicherungsschutzes und spätestens wenn der Fall der Fälle eintritt, wird die Frage im Raum stehen, ob der Vermieter über die Installation des BKW informiert wurde und wenn ja, ob er die Elektrosicherheit überprüfen ließ.

Mein kleiner Schwenk führt etwas weiter: ich habe eine kleine Anlage am Balkon hängen, wollte aber eine zweite auf die Garage bauen. Beide Anlagen sind als "Inseln" angedacht, sollen also nicht ins Netz einspeisen, sondern jeweils einen kleinen Akku laden. Die kleinere lädt einen 2kWh-Akku. Die Garagen-Anlage mit rund 1,5kW hätte einen 8kWh-Akku laden sollen. Für die BKW-Anlage habe ich die Erlaubnis bekommen, für die Anlage auf dem Garagendach jedoch nicht. Begründung? "Elektroinstallation aus den 1970ern mit klassischer Nullung, da sind Erweiterungen nicht mehr möglich". Gut, ich wollte nix einspeisen, aber erklär das mal einer dem Vermieter. Jedenfalls liegt es an der veralteten Elektroinstallation, dass ich die zweite Anlage nicht genehmigt bekommen habe. Meine Garage ist übrigens gar nicht elektrifiziert und die der Nachbarn nur durch "wilde" bzw. "unerlaubte" Installationen. Dumm gelaufen für mich, aber letztendlich exemplarisch wie das hier läuft.

Nun ist die Sache so: wenn der Vermieter was von "Sicherheit" erzählt, ist sein Wort halt Gesetz. Ich darf auf'm Balkon nicht grillen, auch nicht mit dem E-Grill, wegen Brandschutz. Ich darf auch eigentlich im Keller keine E-Geräte mehr einsetzen, aus dem gleichen Grund. Und Lärmschutz ist halt ab 20 Uhr: nur bis dahin darf ich staubsaugen und Mülltonnen bewegen, der Nachbar mit seiner Tröte darf aber bis 21 Uhr musizieren. Ist ja auch kein Lärm. Meistens.
Im Grunde kann der Vermieter auch entscheiden, dass keine BKW installiert werden dürfen aus Brandschutzgründen oder der Elektrosicherheit wegen allgemein, eben weil die Installation völlig veraltet ist und kein Elektriker mehr eine Erweiterung abnimmt. Und wenn man eigenmächtig was rumbastelt, riskiert man eine (fristlose?) Kündigung des Mietvertrags oder Schadenersatzansprüche im Falle des Falles.

Also EIGENTLICH ist es gut, dass der Vermieter Mitspracherecht hat. Die Geschäftemacher sind sowieso unterwegs und verhökern teilweise mangelhafte Wechselrichter und Panele beim Discounter oder über einen bekannten Online-Lieferanten. Dazu kommen Laien, die keine Ahnung von Strom, Spannung oder Leistung haben, mit dem Multimeter nicht umgehen können und meinen, mit ein paar Kabelbindern und Panzertape bekommt man die Panele sicher befestigt. Wenn die wüssten, dass aus einem 200W Panel bei 20V lockerflockige 10A Strom rauspurzeln können und mit Opa's Klingeldraht keine sichere Verbindung hergestellt werden kann zum Wechselrichter ...

Lange Rede, kurzer Sinn: bei den Vereinfachungen der BKW-Richtlinien und Vorgaben sollte man zumindest die Elektrosicherheit im Hinterkopf behalten - und der Vermieter hat i.d.R. die nötigen Infos, ob überhaupt die Elektroinstallation aktuell genug ist, um a) einen sicheren Betrieb zu ermöglichen und b) der Elektriker die Erweiterung auch abnehmen wird. Denn sonst, c) sieht es aus wie bei mir: BKW nur als Insel.

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