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Verfahren wegen Bombenangriff in Kundus 2009 soll weitergehen
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Aus Sicht des BGH wären die U…
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Torte25
mehr als 1000 Beiträge seit 14.10.2001
07.10.2016 12:43
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Aus Sicht des BGH wären die US-Drohnenmorde also Gefechtshandlungen.
Für die die BRD übrigens "Amtshilfe" leistet.
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