In diesem Fall hat sich die deutsche Kettenrechtssprechung stets bestens bewährt: Jeder Richter verhandelt nur eine kleine Facette und beruft sich stets auf seine Kollegen, die vorher eine andere Facette durchgewunken haben. So kommen grundsätzliche Fragen, z. B. ob der Einsatz insgesamt rechtens oder der Angriff der USA auf Afghanistan überhaupt im Einklang mit dem Völkerrecht war, gar nicht auf.
Nach meinem Rechtsempfinden war z. B. der zweite Weltkrieg von Deutschland völkerrechtswidrig begonnen worden. Dadurch waren alle damit verbundenen Aktionen deutscher Soldaten rechtswidrig, denn die Landser hatten in Frankreich, Griechenland oder der UDSSR nichts zu suchen. Die Partisanen waren im Recht, als sie ihr Land gegen die Aggressoren verteidigten - nicht umgekehrt.
Angesichts des Streitwert ist es ohnehin absolut blamabel für Deutschland, nicht einfach die Summe zu zahlen und sich zu entschuldigen. Nur zum Vergleich: Alleine für das NATO Manöver "Trutzige Sachsen" (https://de.wikipedia.org/wiki/Trutzige_Sachsen) wurden 5,5 Millionen DM für Manöverschäden vorgehalten!