knarr schrieb am 8. März 2012 16:27
> smallprint schrieb am 8. März 2012 14:36
> > Die Aussage, die genannten Verhaltensweisen seien "alle strafbar",
> > erscheint fragwürdig.
> Juristisch betrachtet.
Wenn man es unjuristisch bestrachtet, kann man auch "Tatbestände"
abfragen wie:
- vor dem Essen Händewaschen unterlassen oder
- Klospühlung nicht betätigt oder
- Socken nicht weggeräumt.
Da kriegt ein Kind möglicherweise auch eine Strafe dafür von seinen
Eltern und dann den allgemeinen Sittenverfall und die
kleinkriminellen Kleinkinder beklagen.
> smallprint schrieb am 8. März 2012 14:36
> > Die Aussage, die genannten Verhaltensweisen seien "alle strafbar",
> > erscheint fragwürdig.
> Juristisch betrachtet.
Wenn man es unjuristisch bestrachtet, kann man auch "Tatbestände"
abfragen wie:
- vor dem Essen Händewaschen unterlassen oder
- Klospühlung nicht betätigt oder
- Socken nicht weggeräumt.
Da kriegt ein Kind möglicherweise auch eine Strafe dafür von seinen
Eltern und dann den allgemeinen Sittenverfall und die
kleinkriminellen Kleinkinder beklagen.