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Re: Die genannten Verhaltensweisen sind alle strafbar?!

knarr schrieb am 8. März 2012 16:27

> smallprint schrieb am 8. März 2012 14:36
> > Die Aussage, die genannten Verhaltensweisen seien "alle strafbar",
> > erscheint fragwürdig.
> Juristisch betrachtet.

Wenn man es unjuristisch bestrachtet, kann man auch "Tatbestände"
abfragen wie: 
- vor dem Essen Händewaschen unterlassen oder  
- Klospühlung nicht betätigt oder
- Socken nicht weggeräumt.
Da kriegt ein Kind möglicherweise auch eine Strafe dafür von seinen
Eltern und dann den allgemeinen Sittenverfall und die
kleinkriminellen Kleinkinder beklagen. 

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