> - als Schüler bei einem Test schwindeln ist nicht strafbar
Kommt drauf an. Was, wenn er eine Eins schreibt und deswegen von den
Eltern 10,- Euro bekommt? Beim Betrug müssen Getäuschter und
Vermögensverfügender nicht zwingend dieselbe Person sein.
> - auf der Autobahn 20 km/h zu schnell fahren ist nach deutschem Recht
> nur eine OWi, also ebenfalls nicht "strafbar".
Kommt drauf an. Gut möglich, dass man mit 20km/h zu schnell über
einen Fußgängerüberweg oder eine unübersichtliche Kreuzung brettert.
Schon hat man zwei der "sieben Todsünden" des § 315c StGB erfüllt.
Kommt drauf an. Was, wenn er eine Eins schreibt und deswegen von den
Eltern 10,- Euro bekommt? Beim Betrug müssen Getäuschter und
Vermögensverfügender nicht zwingend dieselbe Person sein.
> - auf der Autobahn 20 km/h zu schnell fahren ist nach deutschem Recht
> nur eine OWi, also ebenfalls nicht "strafbar".
Kommt drauf an. Gut möglich, dass man mit 20km/h zu schnell über
einen Fußgängerüberweg oder eine unübersichtliche Kreuzung brettert.
Schon hat man zwei der "sieben Todsünden" des § 315c StGB erfüllt.