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  • DerKoch

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Re: An alle Sonderlinge und andere Demokratiespezialisten

arseno schrieb am 17.06.2022 01:41:

Artikel 73 der Thüringer Verfassung erlaubt die Wahl des Ministerpräsidenten rückgängig zu machen.

Wenn euch diese "undemokratischen" Methoden nicht zusagen wird es echt problematisch eine Alternative zum auswandern zu finden. Zum Glück gibt es ja noch Telepolis...

Ja und dort steht das hier.

Artikel 73

Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Den Antrag kann ein Fünftel der Abgeordneten oder eine Fraktion einbringen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen mindestens drei, dürfen jedoch höchstens zehn Tage liegen. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung.

Was hat das mit dem zu tun was sich die Merkel geleistet hat?

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