nochjemand schrieb am 16.06.2022 11:05:
Nein, das ist falsch. Es ist kein Grundsatzurteil.
Es behandelt diesen speziellen Einzelfall, der so nicht mehr vorkommen wird.
Ja..kein Grundsatzurteil, aber mit Deinem 2. Satz habe ich ein Problem: Angesichts des derzeitigen Spektrums an Politikern..woher nimmst du die Gewißheit das Sowas nicht mehr vorkommen wird?
Wahrheiten werden heute zu Tage einfach dadurch geschaffen, das sie von einer politischen Seite ausgesprochen und von der Presse verbreitet werden. Dazu gehört es auch, eine derartige Entscheidung im Nachhinein als "demokratisch" zu klassifizieren und die Ausführenden als "Demokraten".
Zudem wurde nicht die Äußerung selbst verurteilt, sondern nur, daß sie es als Kanzlerin gebracht hat.
Die neue Bundeskanzlerin der Herzen könnte exakt den selben Spruch zum selben Vorfall bringen, es würde vor Gericht das selbe passieren - eventuell.
Jetzt kommt das auf was ich hinaus wollte: der Tatbestand wird verfolgt und verurteilt.
Klar .. der "Schaden" für unsere Gottkanzlerin ist gering :-)
Diese Klage war nix weiter als Geldverbrennung, das Urteil ändert exakt gar nichts.
Das außergewöhnlichste am Urteil ist, daß die Gurkentruppe mal ausnahmsweise Recht bekommen hat.
Vorsicht mit der "Gurkentruppe", es könnte Dir eine Klage einbringen. Ich sehe allerdings auch nichts, was die falsch gemacht haben sollten, Sowohl die Klage als auch das Urteil waren in meiner Sinne, nur das Strafmaß nicht. Konsequenzen waren eh nicht zu erwarten, genau wie beim Wahlbetrug in Berlin keine zu erwarten sind. Es ist einfach "Urdemokratisch" für RRG zu betrügen.