spätestens 2 Amtszeiten zurücktreten!
Nicht zurücktreten. Nicht mehr wählbar sein. Zurücktreten geht ja erst nach einer vorangegangenen Wahl.
spätestens 2 Amtszeiten zurücktreten!
Nicht zurücktreten. Nicht mehr wählbar sein. Zurücktreten geht ja erst nach einer vorangegangenen Wahl.