fette henne schrieb am 16.06.2022 15:26:
spätestens 2 Amtszeiten zurücktreten!
Nicht zurücktreten. Nicht mehr wählbar sein. Zurücktreten geht ja erst nach einer vorangegangenen Wahl.
Jo. Dann eben vor der Wahl zurücktreten...;-) Also gar nicht erst antreten.