... insbesondere dann nicht, wenn er sich in einem überparteilichen Amt befindet (und sich nicht erkennbar auf Parteiebene begibt).
Und genau darum ging es bei dem Urteil des Verfassungsgerichtes:
Merkel hat das als Kanzlerin gesagt.
Hätte Sie es als CDU-Vorsitzende gesagt, wäre alles kein Problem gewesen.
denn die Wahl Kemmerichs war formell nach demokratischen Grundsätzen korrekt.
Das stimmt wohl, allerdings gibt es auch Grundsätze, die Parteien formulieren, nach denen sie ihr Abstimmungsverhalten richten sollten - und da sind wohl einige CDU-Mitglieder nicht mitgegangen.
Wie gesagt, hätte Merkel damals als CDU-Vorsitzende gesprochen, wäre das kein Problem - aber sie tat es in ihrer Rolle als Kanzlerin.