Ich hab da was net mitbekommen. Nachdem ja der FDP-Mann Kemmerich mit den Stimmen von FDP, CDU und AfD nicht Thüringen-MP werden durfte - Merkel grätschte bekanntlich rein, dafür gab's jetzt das Urteil - blieb Ramelow's Regierung geschäftsführend im Amt.
Nach der Verfassung des Bundeslandes hätte innerhalb eines Jahres es Neuwahlen geben müssen, die aber meines Wissens nach wegen der Corona-Pandemie nicht stattfanden. Ist inzwischen gewählt worden oder ist die Regierung immernoch ohne Mandat verfassungswidrig im Amt? Laut der unten verlinkten Quelle sind die Neuwahlen bisher gescheitert.
Die ganze Causa Kemmerich hat ein schlechtes Licht auf den Zustand der Demokratie in Deutschland geworfen und der lange Schatten wirkt noch immer. Ministerpräsident darf werden, wer die Parlamentsmehrheit für sich gewinnen kann - auch wenn die Stimmen eben von der AfD stammen. Offenbar ist das damals Grund für das Veto der Kanzlerin gewesen - und das Recht hatte sie gar nicht dazu. Ramelow's Regierung hätte also den Staffelstab an die Kemmerich-Regierung übergeben müssen und gut wäre es gewesen. Wie stabil diese Regierung gewesen wäre steht auf einem anderen Blatt. Vielleicht wäre sie schon wieder implodiert wegen der volatilen Zusammensetzung. Vielleicht stünde sie noch. Aber so ist es nicht. Ramelow ist noch immer geschäftsführender MP einer Minderheitsregierung (also ohne Parlamentsmehrheit) in Thüringen, dürfte es aber eigentlich schon lange nicht mehr sein.
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/umfrage-landtag-neuwahl-ramelow-corona-politik-100.html
Also. Wie lange dürfen die Thüringer noch warten, bis Ramelow geht und Platz macht für Kemmerich (siehe Urteil) oder Neuwahlen durchgeführt werden? Ich bin mir sicher, Ramelow kann dann seinen Hut nehmen. Und vielleicht reißt es in Thüringen gleich die Grünen mit. Aber auch die AfD dürfte nicht profitieren von. Bin gespannt, was passiert, wenn außerdem wie angedeutet in der Quelle, zwei von drei wahlberechtigten Thüringern aufgrund ihres Demokratieverdrusses gar nicht mehr zur Urne gehen. Ist eine Wahl, bei der nur jeder Dritte wählen ging, überhaupt verfassungsgemäß? Können die "gewinnenden" Parteien überhaupt von einem Mandat sprechen, wenn selbst eine Partei, die 50% der Stimmen erhalten hätte, insgesamt einschließlich der Nichtwählerpartei bei 16,7% liegen würde?